Zahnärztliche verordnungen von heilmitteln

Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 1)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
A

Praxisführung Nein Lösungsmittel Nein Actisite- Tetracyclin
Allein für die zahnärztliche Leistung ist im inkorporiert in Fäden Bema keine Position vorgesehen. Das Legen des Fadens in die Zahnfleischtasche müsste daher mit einer analogen GOZ-Position ab-gerechnet werden. Folgerichtig ist daher auch das Medikament privat zu verordnen. Adrenalin, Rp
Mittel zur Schockbe- Adumbran, Rp
Psychopharmacum Nein Nein s. Vertragsgrundlagen Abs. 1. Albothyl, Ap
Alupent, Rp
Antiarrhythmicum Nein Desinfiziens Nein (nur als spir.dil. 70% )
Amoxypen,
Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions- Ratiopharm, Rp
symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Analeptica
Notfallmedikamente In der Regel „ad manus medic"i. * Antimykotica sind nur zur Behandlung von Pilzinfektionen im Mund zu verordnen. Lokalantibioticum Nein s. Information über Zahnärztliche Arzneimittel 2000 Aqua dest.
Praxisführung Nein s. Sprechstundenbedarf sowie Geb.-Tarif A § 5 Arcasin, Rp
per os einzunehmen. S. Amoxpen Argentum - Nitricum Adstringens Nein
(auch „Höllenstein")
Arilin,
Rp
per os einzunehmen. S. Amoxypen Aspirin®, Ap
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprech- Aspirin® 300, Ap
stunde vor und nach schmerzhaften Eingrif- Aspirin® 100, Ap
fen. s. Sprechstundenbedarf *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res, nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

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Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Aspirin® plus C

Analgeticum Nein Bayer, Ap
Äthanol über 70 %
Praxisbedarf Nein Als Desinfiziens kann nur Äthanol 70% im Rahmen der Sprechstundenbedarfsverord-nung verordnet werden. Äthanol 70 %
Desinfiziens Nein Nahtmaterial
AtridoxTM,
Rp
lokal zu applizierendes Eine Verordnung als Sprechstundenbedarf ist ad manus nicht möglich, da dieses Medikament nur im medici Ausnahmefall verordnet werden kann und
dann in der Regel für einen Patienten alleine
benötigt wird
(s. Metronidazol-Präparate).
Augmentan, Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Avalox, Rp
per os einzunehmen. S. Amoxypen
Baycillin-Mega,

per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions- symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Ben-u-ron, Ap
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprech-stunde vor und nach schmerzhaften Eingrif-fen s. Sprechstundenbedarf *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res, nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Bepanthen – Roche- Wundbehandlungsmittel Nein Nein*
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des Lösung, Ap
12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res, nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Berotec-Spray, Rp
BTM-Rezepte sind auf schriftliche Anforde- rung unter Nachweis der Berufsberechtigung sowie ggf. der entsprechenden Leitungs-funktion bei der Friedrich – Ebert - Allee 38
53113 Bonn,
Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 3)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Betaisodona Lsg.,
Ap
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti-ge Medikamente in den folgenden drei Fäl-len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund. Biaxin HP, Rp
per os einzunehmen. S. Bactidox Bifluorid 12
Fluoridierungsmittel Ja Nein Im Zusammenhang mit IP4-Leistungen. Zur Pulpaüberkappung Mit dem Punktwert abgegolten. Mit Röntgenkontrast
und temp. Wurzelfüllg. Calcium – Sandoz
Mineralstoffpräparat Injektionslösung i. v. / i. m. bei Tetanie/ Urti- 10%, Ap
ad manus karia medici Pulpenbehandlung Mit dem Punktwert abgegolten Desinfiziens Nein Carbostesin
s. BTM Verschreibungs- Mit dem Punktwert abgegolten. verordnung für Ärzte (BTM-Vo) Stand 01.07.2001 Cerasorb Granulat
Mund- und Rachenthe- Catapressan Amp.
1ml, Rp
CHKM

Desinfiziens Nein Chlorhexamed-Fluid Mund- und Rachenthe- Nein Nein *
*Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 0,1% , Ap
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti- ge Medikamente in den folgenden drei Fäl- Chlorhexamed forte
len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Per os einzunehmen. Clindahexal, Rp
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Clinda-saar®, Rp
Tage nach Abklingen der akuten Infektions- symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle- ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 4)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
D

Daktar® Mundgel, Ap Fungistaticum
*Pilzerkrankungen treten selten auf, und nicht bei einer „Mehrzahl von Versicherten einer Kasse" gleichzeitig, so dass aus diesem Grund nur im Einzelfall auf den Namen des Patienten verordnet werden kann Dentinox
Mund- und Rachenthe- *Gem. § 34 SGB V sind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Mund und Rachenthe-rapeutica verordnungsfähig. Dentomycin, Rp
per os einzunehmen. S. Clindahexal Dolomo, Rp
*nur im Ausnahmefall. Wirtschaftlicher ist der unmittelbare Gebrauch in der Sprechstunde vor oder nach schmerzhaften Eingriffen s. Sprechstundenbedarf. Analgeticum Nein Negativliste

Dontisolon
Mund- und Rachenthe- *nur bei entsprechender Indikation. Gem. § Mundheilpaste, Ap
34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Le-bensjahres nur verschreibungspflichtige Me-dikamente in den folgenden drei Fällen ver-ordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Doreperol, Ap
Mund- und Rachenthe- *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti-ge Medikamente in den folgenden drei Fäl-len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Duraphat
Fluoridierungsmittel Ja Protokollnotiz zum Vertrag über die IP vom 17.03.1993 (für IP 4). s. Bema Ratgeber Band III Seite IP-13 Dynexan Mundgel,
Mund-und Rachenthe- *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti- ge Medikamente in den folgenden drei Fäl- len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 5)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
E

Emulsions-Desinfiziens Mittel zur Praxisführung zur Pulpa und Wurzelbe- Elmex Fluid
Fluoridierungsmittel s. Richtlinien des Bundesausschusses der 25g (N1) Ap Zahnärzte und Krankenkassen zur Individual- 38g (N2) Rp prophylaxe, Kapitel B Nr. 10 der am 01.01.2004 in Kraft getretenen Fassung. Bema Ratgeber Band II, Klappe I-3, Seite 18, Punkte 10 und 11. Elobact, Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Elyzol-Gel, Rp
lokal zu applizierendes Eine Verordnung als Sprechstunden-bedarf ad manus ist nicht möglich, da dieses Mittel nur in sel-medici tenen Ausnahmefällen, „wenn nach der Schwere des Einzelfalles ge-rade die Anwendung von Elyzol- Gel indiziert ist und es kein anderes gleich wirksames Mit-tel gibt", verordnet werden kann und dann in der Re-gel für einen Patienten alleine benötigt wird. s. auch „Feststel ungen der Arzneimittel-kommission – Zahnärzte" atraumatisches Naht- s. atraumatisches Nahtmaterial Emdogain®
EMD Enamel Matrix De- Emdogain® wird aus noch nicht heraus ge- im Rahmen der PAR-
rivate. Derivat von ge- wachsenen Zahnanlagen von gesunden Behandlung
reinigtem Ameloge- Jungschweinen gewonnen. Es soll in Verbin- dung mit einer Lappen-OP angewandt wer-den. Die Wirkung dieser Fremdproteine am Menschen sollte mit Vorsicht behandelt werden. Eine Indikation mit einer ähnlichen Erfolgsquote wie bei der GTR Therapie ist nicht bekannt. Die Erstausstattung mit Sprechstundenbe-darf erfolgt zu Lasten des Praxisinhabers. s. auch Notfallkoffer. Eryhexal, Rp
per os einzunehmen. S. Elobact. Erythrocin, Rp
Wundverband Nein Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 6)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
F

Fluorid-Präparate, die vom Zahnarzt bei der Individualprophylaxe nach der Pos. IP 4 des Bema am Patienten angewendet werden, sind Teil der zahnärztlichen Behandlung und nach Maßgabe entsprechender Vereinba-rungen als Sprechstundenbedarf des Zahn-arztes auch nach dem 01.01.2004 verord-nungsfähig. Ebenso kann eine Verordnung von Fluorid-präparaten an versicherte Kinder und Ju-gendliche bei der Mundgesundheitsaufklä-rung nach Pos. IP2 des Bema erfolgen, so-weit dies den Richtlinien entspricht („geeig-nete Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung –fluoridiertes Speisesalz; fluoridierte Zahnpas-ta; fluoridierte Gelees-, und dergl. sind zu empfehlen und ggf. zu verordnen"). Flagyl, Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Formalin
Praxisbedarf Nein **Pilzerkrankungen treten selten auf, und nicht bei einer „Mehrzahl von Versicherten einer Kasse" gleichzeitig, so dass aus diesem Grund nur im Einzelfall verordnet werden kann. Gelastypt
Haemostypticum Nein Fluoridpräparat Das Medikament weist in seiner Zusammen-setzung einen zu geringen Fluoridgehalt auf. Es ist auf ein für die Individualprophylaxe auch von den Kassen zugelassenes Mittel auszuweichen. Gelonida, Rp
*nur im Ausnahmefall. Wirtschaftlicher ist der unmittelbare Gebrauch in der Sprechstunde vor oder nach schmerzhaften Eingriffen Gelonida Kindersuppos.
Gelonida Suppos. f.
Erwachsene
Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 7)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Gen H B Vax Nr.VI

Hepatitis-Impfstoff Nein Nein 1.) s. Vertragsgrundlagen, 1. Absatz 2.) Die Immunisierung ist den Beschäftigten kostenlos zu ermöglichen (§ 4 BGV C 8 (VBG 103)). Im Ausnahmefall > ad manus medici
Grüncef, Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Blutstillung Nein Hansaplast
Verbandstoff Nein Kassenzahnärztliche Leistung.
Weder die Impfung noch das Impfmaterial können zu Lasten der KK abgerechnet wer-den. Histoacryl N Blau
Gewebekleber, Nein * Im Ausnahmefall > ad manus medici
Desinfiziens Nein homöopathische Arz-
Lt. Arzneimittelkommission ist bei Homöo- neimittel
pathica für den zahnärztlichen Bereich in der Regel kein gesicherter Wirksamkeits-nachweis gegeben. Hypnotica
Ausnahmefällen zur Vorbereitung des Pa-
tienten bei chirurgischen Eingriffen. Ibuprofen
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprech- stunde vor und nach schmerzhaften Eingrif-fen s. Sprechstundenbedarf *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res, nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Infektocillin, Rp
per os einzunehmen. Isocillin, Rp
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 8)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
J

Jodoform–Tamponade Nein
Jodoform –Paste
Kältepacks
Kamillosan, Ap
Mund- und Rachenthe- *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des Kamistad, Ap
18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti-ge Medikamente in den folgenden drei Fäl-len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Kanülen
Mit dem Punktwert abgegolten. Kardiaca
Notfallmedikament Primärkassen: Nur für Notfälle bei strenger Indikation Keimax, Rp
per os einzunehmen. S. Idocef Nur als Privatleistung berechenbar material
sterile Kompressen
Verbandstoff Nein Bei Kiefergelenks- Insbesondere dann, wenn eine vor- ausgegangene Schienentherapie nicht er-
folgreich war. Dokumentation und Wirt-
schaftlichkeit sind zu beachten. Die Verord-
nung erfolgt auf dem „normalen Kassenre-
zept" (Muster 16). (Die Heilmittelformulare
der Ärzte
finden im zahnärztlichen Bereich
keine Anwendung).
*Die Kostenübernahme durch die Kranken-
kasse für Fahrten zu einer ambulanten Kran-
kenbehandlung ist ab dem 01.01.2004 nur
bei zwingender Notwendigkeit möglich". Die
zwingende medizinische Notwendigkeit sol-
cher Krankentransport-Fahrten ist vom Arzt
zu begründen und vorher durch die Kran-
kenkasse zu genehmigen.
Für Zahnärzte kommt die Verordnung einer Krankenbeförderung nur in Betracht, wenn der zahnärztliche Befund Ursache für die zwingende Beförderungsnotwendigkeit ist. Soweit eine Mobilitätseinschränkung andere Ursachen als den zahnärztlichen Befund hat, kann eine Verordnung nur durch den inso-weit behandelnden Arzt erfolgen. Die Versi-cherten müssen sich vor der Krankenbeför-derung um eine entsprechende Verordnung Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 9)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel

s. Informationsdienst Nr. 9/2004 vom 19.11.2004 Notfallmedikament Nein Mit dem Punktwert abgegolten Ledermix Zementpulver Nein
Lokalantibioticum .s. "Informationen über zahnärztliche Arz-neimittel 2000", Seite 101 . Sprachtherapie, Fehl- Kann nach Auffassung der KZBV durch handlung
funktionen der orofazia- Zahnärzte ebenfalls verordnet werden, da Fehlfunktionen der orofazialen Muskulatur Auswirkungen auf das Gebiß und auf das Sprechen haben können. Dokumentation und Wirtschaftlichkeit sind zu
beachten.
Die Verordnung erfolgt auf dem „normalen
Kassenrezept" (Muster 16). (Die Heilmittel-
formulare der Ärzte
finden im zahnärztlichen
Bereich keine Anwendung).
Lorafem, Rp
Antibioticum Nein per os einzunehmen. Mallebrin, Ap
Mund- und Rachenthe- *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur verschreibungspflichti-ge Medikamente in den folgenden drei Fäl-len verordnungsfähig: - bei ulcerierenden Erkrankungen - nach operativen Eingriffen - bei Pilzerkrankungen im Mund Massagen
Physiotherapie von Insbesondere dann, wenn eine vor- Funktionsstörungen und ausgegangene Schienentherapie nicht er- Myoarthropathien des Dokumentation und Wirtschaftlichkeit sind zu beachten. Die Verordnung erfolgt auf dem „normalen Kassenrezept" (Muster 16). (Die Heilmittelformulare der Ärzte finden im
zahnärztlichen Bereich keine Anwendung).
Megacillin, Rp
per os einzunehmen. s. „Lorafem". Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 10)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Meridol,
Ap
Mundspüllösung Zahn- und Mundpflegemittel; diese gelten als Mittel der täglichen Hygie-ne, auch dann, wenn sie aufgrund arzneili-cher Zusätze prophylaktischen oder thera-peutischen Zwecken dienen sollen. Nach Markerkeimbe- *Nur dann auf den Namen des Patienten zu Präparate
stimmung zur PAR- verordnen, wenn es nach Abschluss einer lokalen Therapie, perfekter Mundhygiene und geregelter Nachsorge nach 6 – 18 Mo-naten zu einem Entzündungsrezidiv kommt. Die Umstände, welche zur Verordnung führ-ten, sind in der Karteikarte zu dokumentie-ren. Mittel zur örtlichen Be- Praxisbedarf
Mit dem Punktwert abgegolten täubung
Mittel zur Raum-, Hand Praxisbedarf
Mit dem Punktwert abgegolten Mittel zur Schockbe-
Notfallmedikamente handlung
Mittel zur Wurzelkanal- Praxisbedarf
Mit dem Punktwert abgegolten reinigung und Desin-
Mull, Mulltupfer
Verbandstoff Nein Beseitigung von Fehl- Therapie
funktionen der orofazia-len Muskulatur NaCl Plasco 500 ml
s. auch „Notfallkoffer" Desinfiziens Nein Nicht verordnungsfähig. 5 % (NaOCl 5%)
Mittel zur Schockbe- carbonat 8,4-
Neocones
Lokalantibioticum Nein s. Informationen über zahnärztliche Arznei-mittel 2000. Nitrolingual forte Kps., Koronarmittel Nein
Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 11)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Notfallmedikamente

Analeptica und Cardiaca: nur für Notfälle bei strenger Indikation; häufig genügen Mit-tel per os. Novalgin®
Zum unmittelbaren Gebrauch in der Sprech- - Brausetabletten
stunde vor und nach schmerzhaften Eingrif- - Filmtabletten
s. Sprechstundenbedarf *Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 12. Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res, nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Orelox, Rp
per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Optalidon N Dragees Nein
Optalidon N Suppos.
Mit dem Punktwert abgegolten Penicillin, Rp
Antibioticum Nein per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklin-gen der akuten Infektionssymptome fortzu-setzen, da sonst bei Überleben einzelner, be-sonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst werden kann. Perio-Chip
Chlorhexidin-Depot Privatleistung
Allein für die zahnärztliche Leistung ist im
Bema keine Position vorgesehen. Das Legen
des Fadens in die Zahnfleischtasche müsste
daher mit einer analogen GOZ-Position ab-
gerechnet werden.
Folgerichtig ist daher auch das Medikament
privat zu verordnen.
Gingivaverband Nein PH-Seide
Nahtmaterial Nein Mit dem Punktwert abgegolten Podomexef, Rp
per os einzunehmen. s. Penicillin-Heyl Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 12)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
Prednisolon,
Rp
Im Zusammenhang mit der Entfernung ver-lagerter Zähne; Mundpflegemittel Zahn- und Mundpflegemittel; diese gelten als Mittel der täglichen Hygiene, auch dann, wenn sie aufgrund arzneilicher Zusätze pro-phylaktischen oder therapeutischen Zwe-cken dienen sol en. Zu § 14 BMV-Z, Anlage 12 s. Vertragsgrundlagen Abs. 1 Reptilase
Bei Reptilasen handelt es sich um ein auf Schlangengift - der zu der Familie der Crota-liden gehörenden Schlange Bothrops atrox - basierendes Haemostypticum. Die Wir-kungsweise dieses Medikamentes wird in den Informationen über zahnärztliche Arz-neimittel nicht behandelt. Des weiteren werden diese Ampul en auf dem deutschen Markt nicht mehr vertrieben und können daher nur als Einzelimport gem. § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz bezogen werden. Daher wird empfohlen, auf die in den Infor-mationen über zahnärztliche Arzneimittel genannten Medikamente zurückzugreifen. Retrovir
Antibioticum/ Che- s. Vertragsgrundlagen Abs. 1 Rulid, Rp
Per os einzunehmen. Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Sauerstoff
Mittel f. d. Notfallkoffer Mund- und Rachenthe- Nein Nein tropfen Galenika
Sedativa
Zur Vorbereitung bei chirurgischen Eingriffen Selectomycin, Rp
per os einzunehmen. s. „Rulid" Sobelin, Rp
per os einzunehmen. s. Rulid Socketol
Arzneimittelkommission Solu-Decortin H500, Rp Mittel zur Schockbe-
Solcoseryl-Paste, Ap
Mund- und Rachenthe- Nein Nein Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 13)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel

12.Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18. Lebensjah-res auf den Namen des Patienten nur ver-schreibungspflichtige Medikamente verord-nungsfähig. Suprarenin Amp, Rp
Mittel zur Schockbe- *Kann nur zur Behandlung krankheits- Speichel
bedingter Mundtrockenheit bei rheumati-schen oder onkologischen Erkrankungen auf den Namen des Patienten verordnet wer-den. Tabotamp
Tarivid, Rp
per os einzunehmen. Tavanic, Rp
Die Medikation ist grundsätzlich über 2 - 3 Tage nach Abklingen der akuten Infektions-symptome fortzusetzen, da sonst bei Überle-ben einzelner, besonders widerstandsfähiger Keime evtl. eine Reinfektion ausgelöst wer-den kann. Negativliste

Analgeticum Nein Negativliste

Verbandstoff Nein Traumeel, Ap
Antiphlogisticum Gem. § 34 SGB V sind nach Vollendung des 12.Lebensjahres bzw. bei Entwicklungsstö-rungen, nach Vollendung des 18.Lebensjahres auf den Namen des Patien-ten nur verschreibungspflichtige Medika-mente verordnungsfähig. Unacid, Rp
per os einzunehmen. S. Tarivid Valium 10 Amp, Rp
Mittel f. d. Notfallkoffer Vaseline
Mittel zur Praxisführung Mit dem Punktwert abgegolten. Vitamine
s. Vertragsgrundlagen VIOXX Dolor
Analgeticum Nein s. Feststellungen der Arzneimittelkommission. Nahtmaterial Nein Ergänzungslieferung Dezember 2007 Verordnungsfähigkeit in der vertragszahnärztlichen Praxis

(Seite 14)
Präparate,

Zweckbestimmung SSB Patient Bemerkung
Substanzen, Heilmittel
X, Y, Z

s. Information über zahnärztliche Arzneimittel 2000. Zinkoxyd
Praxisbedarf Nein Ergänzungslieferung Dezember 2007

Source: http://www.kzvnr.de/fileadmin/media/zahnaerzte-nr/Downloads/14_Medikament_4_Ergaenzungslief_sept2007__NEU2___.pdf

Larsson 13 is aba and eibi an effective treatment for autism

Is Applied Behavior Analysis (ABA) and Early Intensive Behavioral Intervention (EIBI) an Effective Treatment for Autism? A Cumulative Review of Impartial Reports Eric V. Larsson, PhD, LP, BCBA-D (2013) Applied Behavior Analysis (ABA) and Early Intensive Behavioral Intervention (EIBI) for Autism are quite possibly the best examples of evidence-based behavioral health care. Impartial independent review panels consistently agree that ABA and EIBI treatments for autism are effective, and that the extensive body of research meets high standards of scientific evidence. These reviews also report that ABA and EIBI significantly improves the net health outcome in Autism in substantial and far-ranging ways. What is striking about the independent reviews of EIBI and ABA for autism is that the more careful the scrutiny, the more emphatic are the conclusions. For example, the New York, the Maine, and the US AHRQ commissions embarked upon yearlong independent reviews of the scientific support of ALL possible interventions for autism. Each panel stringently applied scientific standards of proof to all interventions and found that ABA-based therapies alone, of all possible treatments for children with autism, had been proven effective. As a result, the practice of ABA and EIBI have become part of the mainstream community standard of care. The conclusions from many years of independent review are quoted below. In 1998, Division 53 of the American Psychological Association (the Society for Clinical Child and Adolescent Psychology) conducted a Task Force on Empirically Supported Child Psychotherapy. For autism, they found:

embassy_philippines.mofat.go.kr

NEWS UPDATE December 11, 2012 UN: Help ‘Pablo' Victims By AFP, ELENA L. ABEN, and GENALYN D. KABILING The Manila Bulletin MANILA, Philippines --- The United Nations is set to launch a global appeal for aid for millions of Philippine typhoon victims as the death toll surged to 647, with nearly 800 people still missing. Despite the devastation left by typhoon "Pablo" (international name: Bopha), the Filipino nation can rise above the tragedy by spreading some aid and compassion to the victims, especially this Christmas, President Benigno S. Aquino III said yesterday at a gift-gifting activity launched by the Philippine Amusement and Gaming Corporation (Pagcor) in Pasay City. UN spokeswoman Imogen Wall said UN Humanitarian Coordinator Luiza Carvalho will outline plans for an immediate aid package as well as long-term support for Mindanao, the hardest hit by typhoon "Pablo." "Five million people were affected and they need express assistance," Wall, spokeswoman for the UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs, told AFP. "Their priority needs are food, water and shelter but there's also a big emphasis on helping people's livelihood," she said. "So many farmers have lost their crops and it's such a poor area. People need to earn money immediately and agriculture has to be rehabilitated," she added. She declined to give an estimate of the needs of the hard-hit region, the centre of both the country's banana as well as gold mining industries. But she said a number of villages were still completely cut off and not receiving any aid, a week after the typhoon struck. The region would need sustained assistance for at least six months, she added. Carvalho is due to outline the aid plans at 0730 GMT in Davao city, near the area worst hit by the typhoon. The National Risk Reduction and Management Council (NDRRMC) in Manila said 647 corpses had been recovered after landslides and floods obliterated entire communities in the typhoon's path. A total of 780 people are still missing, including about 312 fishermen from General Santos, the country's tuna capital, who had put to sea ahead of "Pablo's" landfall. The Philippine Coast Guard said Monday that search and rescue operations were ongoing for the 312 fishermen and their 45 fishing vessels that sank in the waters off Southern Mindanao last week due to